Industriezentrum 69

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Allen Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Vereinbarungen liegen ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Unsere Angebote einschließlich Preise erfolgen freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder die Lieferung erfolgt ist. Vereinbarungen mit unseren Vertretern, gleich ob mündlich oder schriftlich, gelten erst dann als bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Ein Abschluss bzw. Vertrag bleibt auch bei gleichzeitiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinem übrigen Inhalt verbindlich. Erhebt der Käufer nicht innerhalb von einer Woche ab Zugang der Auftragsbestätigung Widerspruch, so gilt sein Schweigen als Einverständnis mit den darin enthaltenen Bedingungen.

Die in unseren Drucksachen angegebenen Daten sind Näherungswerte und damit unverbindlich. Wir vermitteln diese nach bestem Wissen und Gewissen und übernehmen keine weitere Haftung. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

2. Preis

Unsere Preise gelten, wenn andere Abmachungen von uns nicht schriftlich bestätigt sind, ab Lager bzw. ab Werk zuzüglich gesetzlicher MwSt. In den Preisen sind nicht Verpackungs-, Fracht- und Entladekosten enthalten. Berechnungsbasis ist jeweils unsere am Versandtag gültige Preisliste.

3. Eigentumsvorbehalte und Sicherungen

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung der uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen.

Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabmindert (z.B. Insolvenz, negative Bonitätsauskunft, etc.), sind wir ohne weiteres berechtigt, sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware oder sofortige Bezahlung zu verlangen, ferner nach unserer Wahl für noch zu liefernde Ware Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen.

4. Zahlungen

Zahlungen sind bei Abholung oder als Vorkasse zu leisten. Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Bei Nichtzahlung (Abholung) wird die Ware von uns einbehalten.

Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Eigenwillige Rechnungskürzungen werden nicht akzeptiert. Bei Differenzen oder Rückgaben müssen Gutschriften bzw. Wertgutschriften angefordert werden.

Im Falle des Widerrufs ist jeder Teil verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Bei Produkten die mit hohen Herstellungskosten verbunden oder in einer außergewöhnlicher Ausführung gewünscht sind, sind mit 30% des Warenwertes anzuzahlen.

5. Lieferfristen, Nichtabnahme, Gefahrenübergang

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist, ist der Besteller zum Rücktritt erst berechtigt, wenn auch eine von ihm schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verzug besteht nur, sofern es sich um ein Fixgeschäft handelt, wenn die Leistung in Folge eines Umstandes unterbleibt, den wir in Folge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

Eine schriftlich bestätigte Lieferfrist verlängert sich angemessen, falls uns deren Einhaltung infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände wie Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Rohstoff- oder Energiemangel, Verkehrsstörungen, Brandschäden, Arbeitskampfmaßnahmen o.ä. bei uns oder unseren Zulieferanten nicht möglich ist. Sollten die erwähnten Umstände länger als 4 Wochen andauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

Die Mitteilung der Abhol- oder Versandbereitschaft steht der Lieferung gleich. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, sind wir berechtigt eine Nachfrist zur Abnahme von 10 Tagen zu setzen. Danach können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatz können wir ohne Nachweis des Schadens 15% des Kaufpreises fordern; die Geltendmachung eines tatsächlichen entstandenen höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Dem anderen Vertragsteil wird hierdurch nicht der Nachweis abgeschnitten, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, auch dann wenn Teillieferungen erfolgen.

6. Versand

Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Andere Lieferreklamationen oder offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns geltend gemacht werden, andernfalls verliert der Käufer sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel.

7. Gewährleistung

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:

Wir werden alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Wahl nachbessern oder neu liefern, die infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere, wegen fehlerhafter Ausführung oder mangelhaften Materials unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden. Wird eine uns zur Mängelbeseitigung gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten, oder wird die Nachbesserung unmöglich oder von uns verweigert, kann der Besteller Nacherfüllung geltend machen. Bei begründeter Mängelrüge haben wir in jedem Fall die Möglichkeit die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach unserer Wahl den Kaufpreis zu vergüten oder entsprechende mängelfreie Ware, oder höherwertige Ware aus unserem Lieferprogramm nachzuliefern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Kunde Nacherfüllung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus kann der Kunde keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadenersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, geltend machen. Wir können die Mängelbeseitigung verweigern, solange der Kunde nicht den Teil des Kaufpreises entrichtet hat, der dem Wert der Ware im mangelhaften Zustand entspricht.

Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, äußere mechanische oder atmosphärische Einflüsse entstehen.

Weitere als in den vorstehenden Bestimmungen angegebenen Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist.

Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers, gehen im Rahmen der Gewährleistung anfallende Transportkosten zu dessen Lasten. Für Unternehmer beträgt die Verjährung der Mängelansprüche im Fall des § 438 Abs.1 Nr. 3 ein Jahr ab Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vom Kunden vorliegt.

Werden vom Kunden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Vorschriften entsprechen, entfällt jede Gewährleistung unsererseits, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

Wir können nur dann einen Mängelanspruch anerkennen, wenn uns ein Mängelbericht mit exakter Mängelbeschreibung, mit Maschinenbezeichnung und Kaufbeleg vorliegt.

Grundsätzlich werden Reparaturen von Fremdfirmen, soweit diese nicht durch uns erteilt sind oder Reparaturrechnungen der Handelspartner, soweit vorher nicht schriftlich ein Reparaturauftrag von uns erteilt wurde, n i c h t anerkannt.

8. Beanstandungen, Rücksendungen, Zurückbehaltungsrecht

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar unrichtiger oder unvollständiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Ware oder sonstiger Leistung schriftlich mitzuteilen; andere Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich bekannt zu geben, in jedem Fall aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Ware, die als mindere Qualität verkauft worden ist, unterliegt insoweit nicht der Mängelrüge.

Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung gilt die Lieferung als genehmigt. Rücksendungen sind nur im vorherigen Einvernehmen mit uns zulässig. Bei Rücklieferungen oder Rückgaben die nicht durch uns verursacht sind, erfolgt die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 15%. Bei erfolgter Anzahlung werden 15% des Wahrenwertes zurückerstattet. Die Rücknahme, bzw. Rückgabe muss vorher mit uns vereinbart sein, so dass ein entsprechender Abholauftrag angefertigt werden kann.

Bei begründeter Bemängelung ist der Besteller nur insoweit zur Zurückhaltung von Zahlung berechtigt, als der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Mängel steht. Technische und optische Änderungen unserer gesamten Artikel vorbehalten. Für Druckfehler wird nicht gehaftet. Änderungen der Produkte sind vorbehalten.

Gebrauchte, bzw. benutzte Teile oder Maschinen können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.

9. Sonstige Ansprüche

Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns, unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, insoweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist, ausgeschlossen.

10. Gerichtsstand

Als alleiniger Gerichtsstand wird, bei allen mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, Herford vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

11.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so gelten alle anderen Bedingungen ohne Einschränkungen weiter.

MillStep Automation GmbH · Ihr Partner für Fräsmaschinen · Dipl.-Ing. Dimitri Kapetzke

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Ihr Dipl.-Ing. Dimitri Kapetzke